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Derzeitige Maßnahmen in Dresden
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Derzeitige Maßnahmen in Dresden
Stand 08.04.2023
In Dresden gilt die aktuelle Sächsische Corona-Schutz-Verordnung. Seit dem 3. Februar 2023 gelten in Sachsen keine landeseigenen Corona-Schutzmaßnahmen. Darüber hinaus entfallen seit dem 8. April 2023 sämtliche Corona-Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz.
Corona-Hotline Gesundheitsamt Dresden: +49 351-4885322
E-Mail des Gesundheitsamtes: gesundheitsamt-corona@dresden.de
Beherbergungssteuerpflichtig sind grundsätzlich allen Personen, die in Dresden entgeltlich privat in Hotels, Gasthöfen oder Pensionen, Ferienunterkünften oder ähnlichen Beherbergungsstätten sowie auf Campingplätzen übernachten.
Kongressteilnehmer und Kinder sind grundsätzlich von der Beherbergungssteuer befreit.
Eine Privatunterkunft liegt nicht vor, wenn die Übernachtung für den Gast beruflich oder aus Gründen der beruflichen Aus- oder Weiterbildung notwendig ist und diese Notwendigkeit formlos oder schriftlich vom Arbeitgeber, Bildungsträger, Verein oder Stiftung vorgeschrieben ist.
Darüber hinaus liegt eine nicht private Übernachtung auch ohne Vorlage der vorgenannten Nachweise vor, wenn entweder die Rechnung für die Beherbergungsleistung an den Arbeitgeber oder die Bildungseinrichtung ausgestellt und die Rechnung direkt vom Arbeitgeber oder der Bildungseinrichtung bezahlt wird oder die Reservierung der Unterkunft erfolgt direkt durch den Arbeitgeber, die Bildungseinrichtung, den Verein oder die Stiftung.
Eine Privatunterkunft liegt auch dann nicht vor, wenn vom Arbeitgeber oder der Bildungseinrichtung vorab reservierte Hotelzimmerkontingente in Anspruch genommen werden und eine vom Arbeitgeber oder Bildungseinrichtung vorab ausgestellte Bescheinigung vorliegt, die für einen längeren Zeitraum oder unbefristet gültig ist mit der Feststellung, dass diese Abrufkontingente ausschließlich für berufliche Zwecke, Schulungen oder Weiterbildungen wie Kongresse oder Tagungen verwendet werden.
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