Was passiert nach dem Antrag?
Nach Eingang Ihres vollständigen, richtlinienkonformen Antrags erfolgt die Prüfung. Nach positiver Prüfung des Antrags erhält der Kooperationspartner eine Vereinbarung zur Unterschrift. Die Vereinbarung wird digital an die angegebene E-Mail-Adresse versendet. Die Auszahlung erfolgt nach Veranstaltungsende und auf Grundlage der vollständigen und prüffähigen Nachweisdokumente, welche die Erfüllung der vereinbarten Kooperationsmaßnahmen belegen.
Bitte reichen Sie spätestens drei Monate nach der Veranstaltung folgende Unterlagen ein:
- finales Kongressprogramm
- (formloser) Nachweis zur Herkunft der Teilnehmenden (national/international)
- Rechnung über die Veranstaltungslocation (zum Nachweis der Präsenzteilnehmenden)
Bei Fristüberschreitung kann die Auszahlung ausgeschlossen werden. Weitere Details zur Nachweisprüfung entnehmen Sie bitte der Richtlinie.
Bitte übersenden Sie alle Nachweise und Dokumente unter Angabe der Veranstaltung und der Antragsnummer an kongressfonds@marketing.dresden.de.
4. Auszahlung
Übersteigen die anhand der Teilnehmendenzahl ermittelten möglichen Kooperationsbeträge allerdings den im Finanzierungsplan nachgewiesenen Gesamtbetrag der mit der Veranstaltung zusammenhängenden Einnahmen und Ausgaben, erfolgt die Auszahlung ausschließlich in Höhe der tatsächlich belegten Kosten (abzgl. erhaltener Einnahmen) gemäß dem eingereichten Finanzierungsplan. Ein Anspruch auf den Maximalbetrag entfällt in diesem Fall. Liegt der nachgewiesene Kostenbetrag (abzgl. erhaltener Einnahmen) hingegen über dem möglichen Kooperationsbetrag, erfolgt die Auszahlung in Höhe des festgelegten Maximalbetrags gemäß der Teilnehmendenstaffelung.