© Sebastian Weingart (DML-BY)

Kongressfonds Dresden

Der Kongressfonds Dresden unterstützt gezielt Veranstaltende ausgewählter Fachkongresse, um deren erfolgreiche Umsetzung am Standort zu fördern. Ziel ist es, die Sichtbarkeit der Veranstaltungen zu steigern und Dresden als attraktiven Kongressstandort im MICE-Sektor zu stärken.

Die Dresden Marketing GmbH unterstützt Kongresse einmalig mit einem Kooperationsbetrag auf Basis einer vertraglichen Kooperation, die der gegenseitigen Bewerbung dient und Dresden als Standort sichtbar macht.

Voraussetzungen & Bedingungen

Voraussetzungen:

  • Kongress in Dresden (kostenpflichtige Location & Programm)
  • Fachpublikum (berufliches Interesse)
  • Mindestens 400 Präsenzteilnehmende/Tag
  • In den Monaten Januar, Februar, März, Juli, August oder November
  • Mindestens zwei Tage Dauer
  • Keine vertraglichen Verpflichtungen bei Antragstellung
  • Erstmalige Durchführung in Dresden
  • Antragsberechtigt: juristische Personen, Personengesellschaften, gGmbHs, Verbände, Vereine, Selbstständige 

Ausgeschlossene Formate:

  • Digitale Kongresse
  • Freizeit-, Kultur-, Sport- und Verbraucherveranstaltungen  
  • Weniger als 400 Präsenzteilnehmende/Tag
  • Bereits beauftragte/rechtlich verpflichtende Formate
  • Parteipolitische oder kommerzielle Freizeitformate
  • Messen/Ausstellungen/Präsentationen (außer rein fachbezogen oder mit kooperationsfähigem Kongress verbunden)

Rechtsanspruch:

Ein Anspruch auf Teilnahme an der Kooperation besteht nicht. Der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung erfolgt unter dem Vorbehalt der verfügbaren Mittel. 

Hier finden Sie die Richtlinie zum Download.

Antragstellung

Sie möchten Mittel aus dem Kongressfonds Dresden beantragen? Dann reichen Sie bitte Ihren Antrag mindestens drei Monate vor Veranstaltungsbeginn ein. Eine frühzeitige Einreichung erleichtert die Prüfung und schafft Planungssicherheit. Der Antrag erfolgt ausschließlich digital über das bereitgestellte Onlineformular. 

So funktioniert die Antragstellung:

1. Antragsformular ausfüllen

Nutzen Sie das folgende Antragsformular. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder sorgfältig aus!

2. Erforderliche Unterlagen beifügen

Dazu zählen:

  • Vorläufiges Veranstaltungsprogramm
  • Vorläufiger Finanzierungsplan (eigener Kostenplan vom Veranstalter oder Nutzung des Musters im Bereich Download)
  • Nachweis zur Vorsteuerabzugsberechtigung (Nachweis Steuerberater)

3. Antrag einreichen

Hinweis: Der Antrag kann ausschließlich über das digitale Antragsformular eingereicht werden. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Romana Groß unter kongressfonds@marketing.dresden.de.

Was passiert nach dem Antrag?

Nach Eingang Ihres vollständigen, richtlinienkonformen Antrags erfolgt die Prüfung. Nach positiver Prüfung des Antrags erhält der Kooperationspartner eine Vereinbarung zur Unterschrift. Die Vereinbarung wird digital an die angegebene E-Mail-Adresse versendet. Die Auszahlung erfolgt nach Veranstaltungsende und auf Grundlage der vollständigen und prüffähigen Nachweisdokumente, welche die Erfüllung der vereinbarten Kooperationsmaßnahmen belegen. 

Bitte reichen Sie spätestens drei Monate nach der Veranstaltung folgende Unterlagen ein: 

  • finales Kongressprogramm
  • (formloser) Nachweis zur Herkunft der Teilnehmenden (national/international) 
  • Rechnung über die Veranstaltungslocation (zum Nachweis der Präsenzteilnehmenden) 

Bei Fristüberschreitung kann die Auszahlung ausgeschlossen werden. Weitere Details zur Nachweisprüfung entnehmen Sie bitte der Richtlinie.

Bitte übersenden Sie alle Nachweise und Dokumente unter Angabe der Veranstaltung und der Antragsnummer an kongressfonds@marketing.dresden.de.

4. Auszahlung

Übersteigen die anhand der Teilnehmendenzahl ermittelten möglichen Kooperationsbeträge allerdings den im Finanzierungsplan nachgewiesenen Gesamtbetrag der mit der Veranstaltung zusammenhängenden Einnahmen und Ausgaben, erfolgt die Auszahlung ausschließlich in Höhe der tatsächlich belegten Kosten (abzgl. erhaltener Einnahmen) gemäß dem eingereichten Finanzierungsplan. Ein Anspruch auf den Maximalbetrag entfällt in diesem Fall. Liegt der nachgewiesene Kostenbetrag (abzgl. erhaltener Einnahmen) hingegen über dem möglichen Kooperationsbetrag, erfolgt die Auszahlung in Höhe des festgelegten Maximalbetrags gemäß der Teilnehmendenstaffelung.

FAQ

Downloads

Damit Sie schnell und unkompliziert alle relevanten Informationen rund um den Kongressfonds Dresden finden, stellen wir Ihnen hier zentrale Unterlagen als Download zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass die Dokumente regelmäßig aktualisiert werden – es empfiehlt sich daher, stets die aktuelle Version von dieser Seite herunterzuladen.

Kontakt

Sie planen eine Fachveranstaltung in Dresden und möchten Mittel aus dem Kongressfonds beantragen? Oder Sie haben Fragen zur Antragstellung, zu den Rahmenbedingungen oder zum Ablauf? Gern unterstützen wir Sie bei den nächsten Schritten.

Ihre Ansprechpartnerin: Romana Groß, E-Mail: kongressfonds@marketing.dresden.de

Sie benutzen offenbar den Internet Explorer von Microsoft als Webbrowser, um sich unsere Internetseite anzusehen.

Aus Gründen der Funktionalität und Sicherheit empfehlen wir dringend, einen aktuellen Webbrowser wie Firefox, Chrome, Safari, Opera oder Edge zu nutzen. Der Internet Explorer zeigt nicht alle Inhalte unserer Internetseite korrekt an und bietet nicht alle ihre Funktionen.