© DMG/Dittrich, Sylvio Dittrich

Corona-Bewältigungsfond der Landeshauptstadt Dresden

Förderung von Großveranstaltungen

Die Landeshauptstadt Dresden unterstütz die durch die Corona Pandemie in Schieflage geratene Kultur- und Kreativwirtschaft mit dem Corona-Bewältigungsfonds. 

Förderung von Großveranstaltungen mit insgesamt 555.000 Euro für 2021 und 2022

Der Dresdner Stadtrat bestätigte am 10. Juni 2021 mehrheitlich den Corona-Bewältigungsfond des Amtes für Kultur und Denkmalschutz, welcher Kunst- und Kulturschaffenden sowie der Veranstaltungsbranche auch für dieses Jahr zusätzliche Fördergelder zur Verfügung stellt.

Das Budget für das Projekt Förderung Großveranstaltungen beträgt 555.000 Euro, der Zeitraum umfasst Juni 2021 bis Dezember 2022.

Der Fond dient der Unterstützung von eintrittsfreien und nicht eintrittsfreien Großveranstaltungen, die hauptsächlich unter freiem Himmel im öffentlichen Raum und in privaten Veranstaltungsorten stattfinden. Nicht verbrauchte Mittel aus 2021 können (aufgrund der Laufzeit bis Ende 2022) ins Folgejahr übertragen werden. Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben zählen auch Aufwendungen für die Entwicklung und Umsetzung von Hygienekonzepten und -maßnahmen.

Antragsfristen:

Anträge auf Förderung von Großveranstaltungen, die im Sommer 2021 stattfinden, können bis Freitag, 25. Juni 2021 eingereicht werden. Über diese Anträge entscheidet der Kulturausschuss in seiner Sitzung am Dienstag, 6. Juli 2021.

Anträge auf Förderung von Großveranstaltungen, die im zweiten Halbjahr 2021 stattfinden, können bis zum Sonnabend, 31. Juli 2021 eingereicht werden. Über diese Anträge entscheidet der Kulturausschuss in seiner Sitzung am Dienstag, 7. September 2021.

Die Frist für die Einreichung von Förderanträgen für Veranstaltungen im 1. Halbjahr 2022 endet am Dienstag, 31. Oktober 2021, für Veranstaltungen im 2. Halbjahr 2022 endet die Frist am Sonnabend, 30. April 2022.

Weitere Informationen und Hinweise zur Antragsstellung:

www.dresden.de

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