© Sebastian Weingart (DML-BY)

Sachsen startet jetzt die Umsetzung des Sonderfonds für Kulturveranstaltungen des Bundes

In Sachsen können bald Veranstalter im Kulturbereich neue Hilfen beantragen!

Kulturministerin Barbara Klepsch hat mit dem Bund eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen, die vom Sächsischen Kabinett heute bestätigt wurde.

Gefördert werden Veranstaltungen wie Konzerte, Festivals, Opern, Musicals, Theatervorstellungen, Lesungen und vieles mehr.

Was wird gefördert?

Kleinere Veranstaltungen (mit bis zu 500 Gästen, ab 1. August für Veranstaltungen mit maximal 2.000 Gästen) können für die 500 (ab dem 1 August) 1.000 ersten verkauften Tickets einen Zuschuss von bis zu 100 Prozent der Verkaufseinnahmen erhalten. Damit sollen auch Veranstaltungen mit möglich sein, wenn die Anzahl der Zuschauer coronabedingt reduziert werden muss. Ist die Maximalauslastung wegen besonders strenger Hygieneauflagen besonders niedrig, kann der Zuschuss aus dem Sonderfonds bis zur Höhe der doppelten Ticketeinnahmen Tickets ansteigen.

Beantragt können die Zuschüsse für Veranstaltungen zwischen dem 1. Juli 2021 und dem 31. März 2022.

Größere Veranstaltungen (ab 2.000 Gäste) können eine Ausfallabsicherung erhalten, wenn diese aufgrund der Pandemie abgesagt oder verschoben werden müssen. Die Ausfallabsicherung wird am 1. September 2021 starten und am 31. Dezember 2022 auslaufen.

Anträge sind voraussichtlich ab dem 15. Juni über eine bundesweit zentrale Plattform möglich.

Weitere Informationen des Bundes

Sie benutzen offenbar den Internet Explorer von Microsoft als Webbrowser, um sich unsere Internetseite anzusehen.

Aus Gründen der Funktionalität und Sicherheit empfehlen wir dringend, einen aktuellen Webbrowser wie Firefox, Chrome, Safari, Opera oder Edge zu nutzen. Der Internet Explorer zeigt nicht alle Inhalte unserer Internetseite korrekt an und bietet nicht alle ihre Funktionen.